normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 

Ansprechpartner & Gebühren Standesamt

Wenn Sie sich für unseren Trauraum entschieden haben oder auch für unsere Außenstelle, dann sprechen Sie den Hochzeitstermin mit unserer Mitarbeiterin ab, danach können Sie mit dem Hotel alle weiteren Details zur Ausrichtung Ihrer Hochzeit klären.

 

Weitere Informationen, Adressen und Telefonnummern für den Service zu Ihrer Hochzeit, erhalten Sie von unserer Mitarbeiterin des Standesamtes:

 

Frau Betina Bleck – Tel: 03381 7999- 32

E-Mail:             

 

 

Sollten Sie uns am Telefon nicht erreichen, senden Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Anfrage, diese beantworten wir dann umgehend.

 

 

 

 

Gebühren:

Eheschließung                                                                                                          EUR
Prüfung der Ehevoraussetzungen 
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist64,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich, je ausl.Ehep.35,00
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen,
wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde
 
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist32,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist,zusätzlich, je ausl.Ehep.18,00
Vornahme der Eheschließung 
in den Amtsräumen 
- während der allgemeinen Öffnungszeiten53,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten120,00
  außerhalb der Amtsräume 
- während der allgemeinen Öffnungszeiten144,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten180,00
Ausstellung einer Heiratsurkunde17,00
Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot) 

 

Ehefähigkeitszeugnis                                                                                              EUR
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist64,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist,zusätzlich, je ausl.Ehep.35,00

 

Personenstandsurkunden                                                                                        EUR
Ausstellung von Personenstandsurkunden 
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
17,00
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
8,50
Auskunft und Einsichtnahme 
Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag (mündlich)17,00
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten23,00