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Neue Regelungen zur Kita- und Hortbetreuung

Amt Beetzsee, den 15.12.2020

Nach der ab 16.12.2020 geltenden Eindämmungsverordnung bleiben die Kindertagesstätten mit Ausnahme der Schulhorte geöffnet. Die Eltern werden jedoch gebeten, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen. Im Zeitraum vom 16.12. bis 23.12.2020 wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet, sofern die Kinder nicht die Einrichtung besuchen. Für die Zeit nach dem Jahreswechsel kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.

 

Der Hortbetrieb und die integrierte Ganztagesbetreuung sind ab dem 04.01.2021 untersagt. Ausnahmen (Notbetreuung) bestehen für Angehörige systemrelevanter Berufe. Die Notbetreuung muss gesondert beantragt werden.

 

Der Schulhort Pritzerbe ist in der Zeit vom 21.12. bis zum 23.12.2020 geschlossen.