normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 

Neue Corona Regelungen für die Kindertagesstätten und Horte

Amt Beetzsee, den 16.11.2021

Ab dem 15.11.2021 gelten aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung veränderte Regeln für den Betrieb der Kindertagesstätten und Horte. Unter anderem ist es Eltern nicht mehr gestattet, die Einrichtungen beim Bringen oder Abholen der Kinder zu betreten. Auch in den Außenbereichen der Einrichtungen ist von Besuchern eine medizinische Maske zu tragen.

Externe Anbieter, wie z.B. Musikschulen, dürfen weiterhin in den Einrichtungen tätig werden, wenn deren Mitarbeiter geimpft oder genesen sind, bzw. einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen können.

Die in den Schulen für die Kinder geltende Maskenpflicht wird auch in den Horten umgesetzt, sofern sich die Kinder in geschlossenen Räumen aufhalten.