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Rückkehr zum Regelbetrieb im Hort und Informationen zur Kita Betreuung

Amt Beetzsee, den 27.05.2021

Entsprechend der 8. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-EindV vom 26.05.2021 erfolgt ab dem 31. Mai 2021 die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Dies bedeutet, dass unter Voraussetzung der Unterschreitung des entsprechenden Schwellenwertes, der Normalbetrieb für die Horte, wieder aufgenommen wird, ohne dass es eines Anspruchs auf Notbetreuung bedarf. Auch für die Ferienbetreuung bedarf es keiner Anspruchsprüfung mehr.

Weiterhin hat sich die Landesregierung entschieden, ab dem 01. Juni 2021 nicht länger an dem Appell vom 13. Dezember 2020 festzuhalten, kein Angebot der Kindertagesbetreuung  in Anspruch zu nehmen.

Auf Grund der Rückkehr zum Regelbetrieb ab dem 31.Mai 2021 ist ab dem Monat Juni 2021 wieder der monatliche Elternbeitrag für den laufenden Monat fällig.

Die letztmalige Rückrechnung für die tatsächliche Anwesenheit Ihres Kindes im Monat Mai 2021, unterteilt in 0%, 50% oder 100% Elternbeitrag erfolgt im Monat Juni.

Bitte beachten Sie, dass es daher im Monat Juni 2021 zu zwei Elternbeiträgen kommen kann, den bekannten, festgesetzten für den Monat Juni und den rückwirkend berechneten Beitrag für den Monat Mai 2021.