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Neue Eindämmunsgverordnung

Amt Beetzsee, den 24.01.2021

Am 23.01.2021 ist eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Unmittelbare Auswirkungen auf den derzeitigen Betrieb der Grundschulen, Kindertagesstätten und Schulhorte ergeben sich hieraus nicht.

 

Die Verordnung sieht allerdings vor, dass Kindertagesstätten zu schließen sind, wenn der Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage) an 3 Tagen hintereinander über 300 liegt. In Potsdam-Mittelmark legt dieser Wert aktuell bei 223,50. In der Woche vom 24.01. bis zum 29.01.2021 ist daher von einem normalen Betrieb der Kindertagesstätten auszugehen.

 

Wegen der anhaltenden Dynamik der Pandemie kann aber in den folgenden Wochen auch sehr kurzfristig eine Schließung der Kindertagesstätten erfolgen. Wir empfehlen daher, vorsorglich einen Antrag auf Notbetreuung zu stellen, wenn diese gewünscht wird.