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Information zu Elternbeiträgen

Amt Beetzsee, den 21.01.2021

Die Landesregierung beabsichtigt, eine Regelung zum Erlass von Elternbeiträgen für die Kinder zu treffen, die derzeit eine Notbetreuung im Hort nicht in Anspruch nehmen. Ebenfalls erlassen werden sollen die Elternbeiträge, wenn die Betreuung in der Kindertagesstätte nicht in Anspruch genommen wird.

Die Richtlinie der Landesregierung liegt bisher nur im Entwurf vor, soll aber rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Über Details werden wir hier informieren, sobald die Richtlinie in Kraft ist.

Die Einziehung der Elternbeiträge für die Monate Februar und März wird vorerst ausgesetzt.