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Anträge auf Notbetreuung bis zum 29.12.2020 stellen

Amt Beetzsee, den 22.12.2020

Anträge auf Notbetreuung in den Grundschulen und Horten müssen bis zum 29.12.2020, 12:00 Uhr beim Amt Beetzsee gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht rechtzeitig bearbeitet werden.

Sofern eine Arbeitgeberbescheinigung wegen Urlaub oder Betriebsferien nicht beigefügt werden kann, kann diese im Januar nachgereicht werden.

 

Eine bereits im Frühjahr bewilligte Notbetreuung bedeutet nicht automatisch, dass auch im Januar ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Die Landesregierung hat in der Rechtsverordnung den anspruchsberechtigten Personenkreis geändert. Es müssen daher neue Anträge gestellt werden.