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Amt Beetzsee, den 29.10.2020

Am 28.10.2020 hat die Ministerpräsidentenkonferenz weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, die ab 2. November 2020 in Kraft treten sollen.

Für die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen wird eine Rechtsverordnung des Landes Brandenburg erwartet, die voraussichtlich am Freitag, d. 30.10.2020 vorliegen wird.

Es ist davon auszugehen, dass ab 2. November eine Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen und weiterer öffentlicher Einrichtungen nicht mehr möglich sein wird. Zu schließen haben ferner gastronomische Einrichtungen. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Geöffnet bleiben alle Schulen und Kindertagesstätten.

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie in der beigefügten Datei. Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie auf unserer Internetseite informieren.