Ansprechpartner & Gebühren Standesamt

Wenn Sie sich für unseren Trauraum entschieden haben oder auch für unsere Außenstelle, dann sprechen Sie den Hochzeitstermin mit unserer Mitarbeiterin ab, danach können Sie mit dem Hotel alle weiteren Details zur Ausrichtung Ihrer Hochzeit klären.

 

Weitere Informationen, Adressen und Telefonnummern für den Service zu Ihrer Hochzeit, erhalten Sie von unserer Mitarbeiterin des Standesamtes:

 

Frau Betina Haß – Tel: 03381 7999- 32

  E-Mail:             

 

 

Sollten Sie uns am Telefon nicht erreichen, senden Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Anfrage, diese beantworten wir dann umgehend.

 

 

 

 

Gebühren:

Eheschließung                                                                                                          

EUR

Prüfung der Ehevoraussetzungen

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

51,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich, je ausl.Ehep.

30,00

Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen,
wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

25,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist,zusätzlich, je ausl.Ehep.

12,00

Vornahme der Eheschließung

 

in den Amtsräumen

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

45,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

100,00

  außerhalb der Amtsräume

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

120,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

150,00

Ausstellung einer Heiratsurkunde

15,00

Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot)

 

 

Ehefähigkeitszeugnis                                                                                              

EUR

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

51,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist,zusätzlich, je ausl.Ehep.

30,00

 

Personenstandsurkunden                                                                                        

EUR

Ausstellung von Personenstandsurkunden

 

Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung

15,00

Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

7,50

Auskunft und Einsichtnahme

 

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag (mündlich)

13,00

Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten

20,00