Schaltfläche fuer normale Schrift Schaltfläche fuer große Schrift Schaltfläche für Sehr große Schrift

Ansprechpartner & Gebühren

Wenn Sie sich für unseren Trauraum entschieden haben oder auch für eine unserer Außenstellen, dann sprechen Sie den Hochzeitstermin mit unserer Mitarbeiterin ab, danach können Sie mit den Hotels alle weiteren Details zur Ausrichtung Ihrer Hochzeit klären.

 

Weitere Informationen, Adressen und Telefonnummern für den Service zu Ihrer Hochzeit, erhalten Sie von unserer Mitarbeiterin des Standesamtes:

 

Frau Andrea Fischer – Tel: 03381 799915

  e-Mail:                 

 

Sollten Sie uns am Telefon nicht erreichen, senden Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Anfrage, diese beantworten wir dann umgehend.

 

Das Erste in der Liebe ist der Sinn füreinander

Und das Höchste der Glaube aneinander.

 

 

Gebühren:

Eheschließung                                                                                                            

EUR

Prüfung der Ehevoraussetzungen

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

40,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

80,00

Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen,
wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

20,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

30,00

Vornahme der Eheschließung

 

in den Amtsräumen

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

30,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

50,00

  außerhalb der Amtsräume

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

60,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

80,00

Ausstellung einer Heiratsurkunde

10,00

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch
(angelegt in der Zeit vom 01.07.1938 bis 31.12.2008)

10,00

Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot)

 

 

Ehefähigkeitszeugnis                                                                                                

EUR

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

40,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

80,00

 

Begründung einer Lebenspartnerschaft                                                                   

EUR

Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

40,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

80,00

Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

20,00

- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

30,00

Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

in den Amtsräumen

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

30,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

50,00

außerhalb der Amtsräume

 

- während der allgemeinen Öffnungszeiten

60,00

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

80,00

Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

10,00

 

 

Personenstandsurkunden                                                                                          

EUR

Ausstellung von Personenstandsurkunden

 

Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung

10,00

Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

5,00

Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
Familienbuch

10,00

Auskunft und Einsichtnahme

 

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag

8,00

Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten

15,00

 

[zurück]