Ansprechpartner & Gebühren
Wenn Sie sich für unseren Trauraum entschieden haben oder auch für eine unserer Außenstellen, dann sprechen Sie den Hochzeitstermin mit unserer Mitarbeiterin ab, danach können Sie mit den Hotels alle weiteren Details zur Ausrichtung Ihrer Hochzeit klären.
Weitere Informationen, Adressen und Telefonnummern für den Service zu Ihrer Hochzeit, erhalten Sie von unserer Mitarbeiterin des Standesamtes:
Frau Andrea Fischer – Tel: 03381 799915
e-Mail:
Sollten Sie uns am Telefon nicht erreichen, senden Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Anfrage, diese beantworten wir dann umgehend.
Das Erste in der Liebe ist der Sinn füreinander
Und das Höchste der Glaube aneinander.
Gebühren:
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Eheschließung |
EUR |
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Prüfung der Ehevoraussetzungen |
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- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist |
40,00 |
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- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 |
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Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, |
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- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist |
20,00 |
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- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist |
30,00 |
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Vornahme der Eheschließung |
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in den Amtsräumen |
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- während der allgemeinen Öffnungszeiten |
30,00 |
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- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten |
50,00 |
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außerhalb der Amtsräume |
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- während der allgemeinen Öffnungszeiten |
60,00 |
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- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten |
80,00 |
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Ausstellung einer Heiratsurkunde |
10,00 |
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Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch |
10,00 |
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Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot) |
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Ehefähigkeitszeugnis |
EUR |
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
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- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist |
40,00 |
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- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 |
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Begründung einer Lebenspartnerschaft |
EUR |
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Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft |
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- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist |
40,00 |
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- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 |
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Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft |
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- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist |
20,00 |
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- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist |
30,00 |
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Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft |
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in den Amtsräumen |
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- während der allgemeinen Öffnungszeiten |
30,00 |
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- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten |
50,00 |
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außerhalb der Amtsräume |
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- während der allgemeinen Öffnungszeiten |
60,00 |
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- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten |
80,00 |
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Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde |
10,00 |
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Personenstandsurkunden |
EUR |
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Ausstellung von Personenstandsurkunden |
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Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner- |
10,00 |
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Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig |
5,00 |
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Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten |
10,00 |
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Auskunft und Einsichtnahme |
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Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag |
8,00 |
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Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten |
15,00 |
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