Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung
Amt Beetzsee, den 06.05.2020
Da bisher nicht abzusehen ist, in welchem Umfang die Notbetreuung in den Kindertagesstätten tatsächlich in Anspruch genommen wird, werden im Monat Mai zunächst keine Elternbeiträge per Lastschrift eingezogen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Eltern, deren Kinder im Mai die Kindertagesstätten besuchen, müssen grundsätzlich von einer Beitragserhebung ausgehen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird.